Firmen - Stammdaten - Ausschluss
Stellt sich während der Zusammenarbeit mit einem Kooperationsbetrieb heraus, dass sich dieser nicht als Kooperationspartner eignet [hierfür können unterschiedliche Gründe vorliegen] kann dieser von einer weiteren Zusammenarbeit ausgeschlossen werden. Die Definition eines Ausschlusses kann dabei nur von bestimmten Rollengruppen vorgenommen werden.
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Zur Erfassung eines Ausschlusses müssen Sie den Zeitraum definieren für den ein Ausschluss erfolgen soll. Zur Erläuterung sollte des Weiteren der Grund sowie Aussagen zum Umfang des Ausschlusses erfasst werden. Ausgeschlossene Betriebe werden mit einer roten Kennzeichnung vor dem Firmennamen gekennzeichnet.
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