Provideranmeldung

 
Um den Datenaustausch zwischen den Agenturen für Arbeit und Auftragnehmer gewährleisten zu können ist eine Provideranmeldung [welcher Softwareprovider seitens des Trägers für den Datenaustausch genutzt werden soll] durch die Agentur für Arbeit notwendig. Die Meldung des vorgesehenen Providers an die Agentur für Arbeit erfolgt mittels des Formulars D.5 [Erklärung Server- und Softwarelösung].
 
Nachfolgend alle relevanten Informationen zur Provideranmeldung in Form eines 'FAQ':
 
Wie erfolgt die Angabe des eM@w-Providers gegenüber der BA?
 
Die Mitteilung des eM@w-Providers erfolgt im Rechtskreis SGB III ausschließlich über das Formular D.5 [Erklärung Server- und Softwarelösung] das bei Angebotsabgabe, neben den weiteren in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Formularen,  durch den Träger zu übermitteln ist.
 
WICHTIG:
Bei Optionsziehungen wird in der Regel für die jeweilige Optionsmaßnahme eine neue cosach-Maßnahmenummer vergeben. Muss der Träger für diese Durchführung ebenfalls den Provider mitteilen?
 
Im Rechtskreis SGB III bedingt eine neu in cosach angelegte Maßnahme auch eine neue Providerzuordnung. Entsprechend muss der Träger für die Options-Maßnahme mittels des Vordrucks D.5 [Erklärung Server- und Softwarelösung] den Provider erneut melden.
 
Erhält der Träger weiterhin eine Maßnahmereferenznummer durch den Operativen Service der BA?
 
Die Maßnahmereferenznummer wird weiterhin durch den zuständigen Operativen Service der Agenturen für Arbeit an den Träger übermittelt wird. Diese ist dann wie bisher in EMMA zu erfassen.
 
Wie kann im Falle eines Providerwechsels der BA die Veränderung mitgeteilt werden?
 
Für den Fall, dass zur eM@w-Abwicklung einer Maßnahme ein Providerwechsel durchgeführt werden soll, meldet der Träger die Änderung des Providers gegenüber der Maßnahme betreuenden Dienststelle sowie dem Regionalen Einkaufszentrum [REZ]. Hierfür steht der Vordruck 'Änderungsmitteilung Server- und Softwarelösung‘  auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
 
Hinweis:
Ein Providerwechsel beinhaltet keine Übertragung bereits ausgetauschter Daten und wirkt ausschließlich für die Zukunft.
 
Welche Informationen benötigt der Träger, um den Provider der BA mitzuteilen [z.B. cosach- Maßnahmenummer]?
 
Der Träger selbst benötigt keine gesonderten Informationen. Für den Rechtskreis SGB III muss lediglich der vollständig ausgefüllte Vordruck D.5 [Erklärung Server- und Softwarelösung] an das REZ und die Maßnahme betreuende Dienststelle übermittelt werden.
 
Wie gestaltet sich das Vorgehen bei Losen, die die sich aus mehreren cosach-Maßnahmen zusammensetzen [z.B. Kombi-Lose]?
 
Im Rechtskreis SGB III kann für jede in cosach erfasste Maßnahme - unabhängig vom Los -  ein anderer Provider angemeldet werden. In diesem Fall ist dies über 1-N ‚Erklärung[en] Server- und Softwarelösung‘ mitzuteilen.