Um den Datenaustausch zwischen den Agenturen für Arbeit und Auftragnehmer gewährleisten zu können ist eine Provideranmeldung [welcher Softwareprovider seitens des Trägers für den Datenaustausch genutzt werden soll] durch die Agentur für Arbeit notwendig. Die Meldung des vorgesehenen Providers an die Agentur für Arbeit erfolgt mittels des Formulars D.5 [Erklärung Server- und Softwarelösung].
Nachfolgend alle relevanten Informationen zur Provideranmeldung in Form eines 'FAQ':
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Wie erfolgt die Angabe des eM@w-Providers gegenüber der BA?
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Die Mitteilung des eM@w-Providers erfolgt im Rechtskreis SGB III ausschließlich über das Formular D.5 [Erklärung Server- und Softwarelösung] das bei Angebotsabgabe, neben den weiteren in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Formularen, durch den Träger zu übermitteln ist.
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WICHTIG:
Bei Optionsziehungen wird in der Regel für die jeweilige Optionsmaßnahme eine neue cosach-Maßnahmenummer vergeben. Muss der Träger für diese Durchführung ebenfalls den Provider mitteilen?
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Im Rechtskreis SGB III bedingt eine neu in cosach angelegte Maßnahme auch eine neue Providerzuordnung. Entsprechend muss der Träger für die Options-Maßnahme mittels des Vordrucks D.5 [Erklärung Server- und Softwarelösung] den Provider erneut melden.
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Erhält der Träger weiterhin eine Maßnahmereferenznummer durch den Operativen Service der BA?
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Die Maßnahmereferenznummer wird weiterhin durch den zuständigen Operativen Service der Agenturen für Arbeit an den Träger übermittelt wird. Diese ist dann wie bisher in EMMA zu erfassen.
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Wie kann im Falle eines Providerwechsels der BA die Veränderung mitgeteilt werden?
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Für den Fall, dass zur eM@w-Abwicklung einer Maßnahme ein Providerwechsel durchgeführt werden soll, meldet der Träger die Änderung des Providers gegenüber der Maßnahme betreuenden Dienststelle sowie dem Regionalen Einkaufszentrum [REZ]. Hierfür steht der Vordruck 'Änderungsmitteilung Server- und Softwarelösung‘ auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
Hinweis:
Ein Providerwechsel beinhaltet keine Übertragung bereits ausgetauschter Daten und wirkt ausschließlich für die Zukunft.
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Welche Informationen benötigt der Träger, um den Provider der BA mitzuteilen [z.B. cosach- Maßnahmenummer]?
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Der Träger selbst benötigt keine gesonderten Informationen. Für den Rechtskreis SGB III muss lediglich der vollständig ausgefüllte Vordruck D.5 [Erklärung Server- und Softwarelösung] an das REZ und die Maßnahme betreuende Dienststelle übermittelt werden.
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Wie gestaltet sich das Vorgehen bei Losen, die die sich aus mehreren cosach-Maßnahmen zusammensetzen [z.B. Kombi-Lose]?
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Im Rechtskreis SGB III kann für jede in cosach erfasste Maßnahme - unabhängig vom Los - ein anderer Provider angemeldet werden. In diesem Fall ist dies über 1-N ‚Erklärung[en] Server- und Softwarelösung‘ mitzuteilen.
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