
Mitarbeiter/-in anlegen
Um Mitarbeiter/-innen in EMMA anlegen zu können ist es erforderlich, die zwingend benötigten Sozialdaten zu erfassen sowie die Art des Vertrages zu definieren.
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Folgende Arten von Verträgen werden unterschieden:
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Festvertrag - Personalanforderung
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Honorarvertrag
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Geringfügige Beschäftigung - Personalanforderung
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Ohne Vertrag - Mitbieter
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Besonderheit: Für Festverträge und Gerinfügige Beschäftigung ist es notwendig, diese mittels einer Personalanforderung durch die Geschäftsführung genehmigen zu lassen. Diese wird nach erfolgter Speicherung im Hintergrund generiert und können über den Link 'Berichte' abgerufen und zur weiteren Veranlassung verwendet werden.
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Je nach Auswahl der Vertragsart stehen unterschiedliche Eingabemasken zur Verfügung.
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Wichtig: Für alle Personen, die in EMMA als Mitarbeiter/-innen angelegt werden, müssen im EDV-Nutzerprofil Einsatzorte, Zugänge, Datenberechtigungen etc. zugeordnet werden damit ihnen die relevanten Systeme und Zugriffsrechte zur Verfügung stehen.
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Die vorzunehmenden Einstellungen für die jeweiligen Konstellationen finden Sie auf den folgenden Seiten.
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